Für die Verteilung der Geschäfte gibt es verschiedene Vorgaben:

So können die eingehenden Sachen einem bestimmten Staatsanwalt insbesondere zugewiesen werden

  • nach örtlichen Gesichtspunkten (Wohnort des Beschuldigten, Tatort der Straftat)

  • nach Art der Straftat,

  • nach dem Anfangsbuchstaben des Namens des Beschuldigten/Geschädigten/Antragstellers

  • Sonderdezernenten,

Der vom Behördenleiter der Staatsanwaltschaft beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsverfügungen des Behördenleiter.

 

Die aktuellen Zuständigkeiten können bei der Zentrale der jeweiligen Stelle erfragt werden.

Hauptstelle Kleve : 02821 595-0
Zweigstelle Moers: 02841 99910-0

Haben Sie bereits ein Aktenzeichen unserer Behörde und benötigen lediglich die Telefonnummer der für Sie zuständigen Abteilung oder möchten Sie wissen, welche Abteilung für welche Verfahren zuständig ist?