Die Staatsanwaltschaft Kleve erteilt den Vertretern der Medien auf Anforderung Auskünfte zu den anhängigen Ermittlungsverfahren, wenn und soweit die Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte nicht durch vorzeitige Veröffentlichungen gefährdet wird.
In Angelegenheiten, die für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind, werden - ggf. gemeinsam mit den ermittelnden Polizei- oder Fachbehörden - kurzfristig Pressekonferenzen einberufen.